Hamburg, 8. Juni 2009.
Die bisher lückenhaften Regelungen des Urheberrechts wirken sich in hohem
Maß negativ auf die Geschäftsmodelle von Kommunikationsagenturen aus.
Doch nicht nur Agenturen, auch werbungtreibende Unternehmen können durch
die Mängel im Urheberrecht beträchtliche Schäden entstehen.
Insbesondere das Fehlen von Regelungen zum Schutz kreativer Konzepte ist
angesichts der großen wirtschaftlichen Bedeutung aus Sicht des GWA kein
tragfähiger Zustand. Hier muss aus unserer Sicht im Urheberrecht der Schritt
von der bislang sehr beschränkten und damit lückenhaften Schutzfähigkeit von
Teilelementen kreativer Konzepte hin zum übergreifenden Konzeptschutz
erfolgen – zumindest aber, wie bei anderen komplexen Organisations-,
Koordinierungs- und Investitionsleistungen längst anerkannt, ein
entsprechendes Leistungsschutzrecht geschaffen werden.
Beurteilungskriterien zur Begrenzung des Schutzumfangs und damit zur
Verhinderung ungerechtfertigter Monopolisierungen von Werbekonzepten sind
formulierbar – im Bereich der technischen Schutzrechte haben sich
entsprechende Kriterien praktisch bewährt.
Ansprechpartner
Peter John Mahrenholz
GWA-Präsident
Draftfcb
An der Alster 42
20999 Hamburg
040 28 81 13 07
pj.mahrenholz@draftfcb.com
Dr. Ralf Nöcker
GWA-Geschäftsführer
Gesamtverband Kommunikationsagenturen GWA
Friedensstraße 11
60311 Frankfurt am Main
069 25 60 08 23
ralf.noecker@gwa.de
Ansprechpartner für die Presse:
be fabulous communications